Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB des Katzenparadies-Hachmann

  1. Der Kunde versichert, dass seine Katze/n in einem einwandfreien Gesundheitszustand und frei von Parasiten ist/sind. Sollten die vorgenannten Voraussetzungen entgegen der Versicherung des Kunden nicht vorliegen und sollte hierdurch ein Schaden verursacht werden, verpflichtet sich der Kunde, die der Katzenpension entstandenen Schäden zu ersetzen und die Katzenpension von allen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den entstandenen Schäden freizustellen.
  2. Es können nur geimpfte und kastrierte Katzen aufgenommen werden. Der Impfpass muss immer mitgebracht werden und verbleibt bis zur Abholung in der Katzenpension.
  3. Bei Erkrankung einer Katze wird unser Tierarzt die nötigen Untersuchungen sowie medizinische Maßnahmen vornehmen. Die Kosten hierfür hat der Katzenhalter zu tragen und bei Abholung der Katze/n vor Ort zu bezahlen.
  4. Für Krankheiten, gleich welcher Art, wird keine Haftung übernommen werden.
  5. Im Falle eines Ablebens ist die Verwahrung des Tieres nicht geschuldet. Die Pension ist berechtigt, über den Verbleib zu entscheiden.
  6. Dem Kunden ist bekannt, dass die Katzen in der Regel in Gruppenhaltung gehalten werden, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine Einzelhaltung. Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen der Gruppenhaltung weder die Futtermenge, noch die Flüssigkeitsaufnahme einer Katze in der Gruppe von der Katzenpension kontrolliert werden kann, so dass die Katzenpension bei Gewichtsabnahme bzw. -zunahme oder eines entstehenden Flüssigkeitsdefizits in keinem Fall haftbar gemacht werden kann.
  7. Es wird keine Haftung übernommen für das Entlaufen, Vertauschen, bei Krankheit, Verletzung oder Tod einer Katze.
  8. Zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Katzenpension nur verpflichtet, wenn ihr bzw. deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des bezahlten Pensionspreises begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt ist ein Schadenersatz grundsätzlich ausgeschlossen.
  9. Mündliche Abreden zu den vorgenannten Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mit dem Abschluss des Pensionsvertrages werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt und anders lautende Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien gegenstandslos.
  10. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die anderen Bestimmungen dennoch wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll die Bestimmung gesetzlichen zulässigen Inhalts treten, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist:
25355 Bevern / Schleswig-Holstein.

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