Voraussetzung für die Pensionsaufnahme
Um unsere Gäste zu schützen, müssen wir sehr auf die Einhaltung der Regeln zu Impfung und Gesundheit der Neuankömmlinge achten. Sie möchten ja auch Ihre Katze gesund und munter zurück erhalten.
IMPFUNG (Jährlich)
( Nachweis durch Impfpass)
Katzenschnupfen
Katzenseuche
Tollwut (nur für Katzen, die zuhause Freigänger sind)
EMPFEHLUNG
Katzenleukose (bitte mit Ihrem Tierarzt besprechen)
WICHTIG
BITTE IMMER DEN IMPFAUSWEIS MITBRINGEN!
Die Impfausweise aller Ihrer mitgebrachten Katzen, mit den aktuellen Impfdaten vom Tierarzt bestätigt, bitte vorlegen. Diese werden Ihnen am Abholtag wieder ausgehändigt.
KASTRATION
Alle Ihre Katzen müssen kastriert sein!
(Ausnahme: jünger als 6 Monate)
Chippen
Alle Katzen müssen gechippt sein
vor Pensionsantritt
Floh- und Zeckenschutz
Entwurmung
Chip für alle Katzen
Aufgrund der hohen Verwechslungsgefahr ist das Chippen unbedingt erforderlich, damit Sie auch Ihre eigene Katze mitnehmen.
ANSTECKENDE KRANKHEITEN
Alle Katzen sind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten bei Pensionsantritt abzugeben. Sollte Ihre Katze ohne sichtbaren Verlauf krank sein oder werden, kann keine Verantwortung für daraus resultierende Folgen übernommen werden. Insbesondere gilt dies, wenn Sie als Tierhalter Erkrankungen vorsätzlich verschweigen.
TIERARZT
Eine tierärztliche Versorgung ist jederzeit gewährleistet. Für eventuell anfallende Tierarztkosten wird Ihnen eine gesonderte Rechnung gestellt.